Verordnung

Verordnung

Wenn Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen wollen, dann benötigen Sie von Ihrem praktischen Arzt oder Ihrer praktischen Ärztin oder FachärztIn eine „Verordnung zur physikalischen Therapie“. Darauf wird Dauer und Anzahl der Therapien verordnet. Bitte achten Sie auf Sie das richtige Formular! (NICHT Verordnung für Heilbehelfe = falsches Formular!)

Wollen Sie eine Kostenrückerstattung, benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung.
Wenn Sie gesund sind und für ein Vorsorgeprogramm kommen wollen, benötigen Sie keine Verordnung.