Bewilligung

Bewilligung & Kostenrückerstattung

Bei teilweiser Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.

Physiotherapie: Es benötigt eine Verordnung von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin. Haben Sie die Physiotherapie bei mir beendet, bekommen Sie automatisch gegen Vorlage der bei mir bezahlten Honorarnote und des bewilligten Verordnungsscheins den Kostenanteil Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto rückerstattet. Über die genaue Höhe des Kostenanteils informiert Sie Ihre Krankenkasse. Viele private Zusatzversicherungen beinhalten Physiotherapie als Leistung. Erkundigen Sie sich!

Psychotherapie:  Für das Erstgespräch in der Psychotherapie benötigen Sie ein Zuweisung von einer Ärztin/ einem Arzt. Ist eine längere Psychotherapie notwendig, erstelle ich die Diagnose, geschätzte Dauer der Therapie und das Ansuchen für die (teilweise) Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Diese muß vor der elften Sitzung dort eingelangt sein um vom Chefarzt bewilligt zu werden. Wird dieses Ansuchen bewilligt, bekommen Sie gegen Vorlage/Einsendung der bei mir bezahlten Honorarnoten beim Versicherungsträger den Kostenanteil Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto rückerstattet. Über die genaue Höhe des Kostenanteils informiert Sie Ihre jeweilige Krankenkasse.